Beschreibung
Schutz bei Haftpflichtansprüchen für Pferdehalter
Als Halter eines Pferdes wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Stellen Sie sich vor Sie sind mit Ihrem Pferd an einer Straße unterwegs und bekanntlich müssen Sie dann auf der rechten Seite reiten. Nun erschrickt sich Ihr Pferd aufgrund eines Raschelns aus einem Busch auf der rechten Seite, scheut nach links und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall! Wer zahlt dann?
Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Ihr Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere. Sind Sie Besitzer eines Pferdes, so trägt der Versicherer mit dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung, insbesondere im Schadensfall.
Sie haben sich ein Pferd zugelegt oder suchen eine neue Pferdehaftpflichtversicherung? Wir bieten Ihnen eine Haftpflichtversicherung für Kleinpferde, Ponys, Reitpferde, Fohlen, Jährlinge, Gnadenbrotpferde, Zuchtstuten, Deckhengste, sowie Schul- und Verleihpferde bereits ab einem Jahresbeitrag von â0AC 12,02 inkl. 19% Versicherungssteuer je Fohlen, Jährling an.
Unsere Tarife können Sie online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen unter www.GUP-Makler.de.
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